Die Plagiatorin, die zur Quelle ging
Zum Artikel „Das Textatelier und sein geistiges Eigentum“ (oder: „Von der Ehre, bestohlen zu werden“ im Rundbrief 15 steuerte Heinz Scholz aus D-79650 Schopfheim einige treffende Zitate bei:
Die Plagiatorin wollte ja, ironisch gemeint, das Beste für ihre Homepage haben.
Dazu ein Zitat von Goethe:
„Willst du dir aber das Beste tun,
so bleib nicht auf dir selber ruhn,
sondern folg eines Meisters Sinn!
Mit ihm zu irren ist dir Gewinn.“
Oder ein Spruch von Leonardo da Vinci:
„Wer zur Quelle gehen kann, gehe nicht zum Wassertopf.“
„Die meisten Nachahmer lockt das Unnachahmliche“ (Ebner-Eschenbach, Aphorismen).
Diese Sprüche sollen im Textatelier.com für Beruhigung sorgen, auch wenn die Unruhe kaum allzu gross sein dürfte.
Der Fall zeigt auf, wie Rechtsverdreher versuchen, für ihre Mandanten bzw. Mandantinnen das Unrecht als normal hinzustellen und angebliche Gesetzeslücken herauszufinden.
Ich bin überzeugt, dass schon der eine oder andere Artikel aus dem Textatelier nachgedruckt oder Teile davon publiziert wurden (vielleicht sogar ohne Quellenangabe! Wundern würde mich das nicht).“
Heiner Keller aus CH-5079 Oberzeihen bei überbordender Grosszügigkeit: „ Es lohnt sich nicht, mit deutschen Juristinnen zu streiten – sie reden und schreiben schneller als wir denken können. Die Sache mit dem Internet ist ebenso gut wie der Stolz, dass Unfug nicht kopiert wird. Also freuen wir uns, dass die Sache gebraucht wird.“