Textatelier
BLOG vom: 17.02.2010

Abstimmung: Missachtung von Tier- und Menschenrechten

Autorin: Lislott Pfaff, Schriftstellerin, Liestal BL/CH
 
Da wurde der Stimmbürgerin und dem Stimmbürger in der Schweiz im Vorfeld von 3 Volksinitiativen gegen Tierversuche von der Pharmaindustrie im Brustton der (moralischen) Überzeugung vorgehalten: „Wollt Ihr denn, dass wir die neuen Medikamente, die Ihr so dringend braucht, am Menschen ausprobieren?“ Das wollte natürlich niemand, und so ging das Stimmvolk an die Urne und stimmte brav Nein gegen diese Initiativen, glaubte also, den Tierversuch anstelle des Menschenversuchs zu befürworten. Und nun das! Am 07.03.2010 soll über einen Verfassungsartikel abgestimmt werden, der die Forschung am Menschen regelt.
 
Demnach bildet nicht der Tierversuch, sondern der Menschenversuch die Grundlage neuer medizinischer Erkenntnisse und neuer Medikamente. Es gebe keine andere Möglichkeit, z. B. Kinderkrankheiten zu erforschen und zu heilen, als mit der Forschung an Kindern, lautet ein Argument von Forscherseite. So teilte das Hausblatt von Novartis im Jahr 2004 mit, dass in einer Studie mit rund 1100 Kindern im Alter von 3–18 Monaten festgestellt werde, ob die Hautcrème „Elidel“ Ekzeme bei Kleinkindern positiv beeinflussen könne. Dies, obwohl dieses Medikament das Risiko von Krebs- und Atemwegserkrankungen aufweist – und dies trotz zahlloser Versuche an Tieren, bei denen künstlich Ekzeme hervorgerufen und dann mit der Salbe behandelt wurden.
 
Warum also diese gefährliche Studie an Kindern, die notabene in einem nicht urteilsfähigen Alter waren? Auch Forschung an nicht urteilsfähigen Erwachsenen, die z. B. an Demenz oder Alzheimer leiden – soll laut dem neuen Gesetz möglich sein. Und dies selbst dann, wenn sie für die betroffenen Patienten keinen unmittelbaren Vorteil bringt. Die Risiken solcher Humanforschung und der Nutzen der betreffenden Versuchsprojekte dürfen kein Missverhältnis aufweisen, heisst es im Gesetzestext, und die Versuche dürfen nur dann durchgeführt werden, „wenn nicht gleichwertige Erkenntnisse mit urteilsfähigen Personen gewonnen werden können“. Beides sind reichlich schwammige Bestimmungen.
 
Das Äquivalent ist schon in unserem Gesetz über Tierversuche festgelegt: Letztere dürfen nur dann erfolgen, wenn keine geeigneten (tierversuchsfreien) Ersatzmethoden vorhanden sind – sagt die entsprechende Verordnung. Nur wird sie kaum je befolgt. Ich fürchte, dass das neue Bundesgesetz, sollte es denn vom Volk angenommen werden, ebenso wenig befolgt werden wird. Wie soll die „Würde und Persönlichkeit des Menschen“ gegenüber der sakrosankten „Forschungsfreiheit“ gewahrt werden? Der neue Gesetzesvorschlag beweist jedenfalls eines: Die Schutzlosigkeit der Versuchstiere geht nahtlos in die Schutzlosigkeit der Versuchsmenschen über.
 
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