Textatelier
BLOG vom: 22.09.2013

Schlacht an der Urne: Schweizer bleiben bei der Milizarmee

Autor: Walter Hess, Publizist, Biberstein AG/CH (Textatelier.com) 
 
Das Strickmuster ist bekannt: Bei Volksabstimmungen in der Schweiz wird immer armeefreundlich gestimmt. Den Vorlagen zum Gesundheitswesen (Krankheitswesen) aber stimmt das Volk im Zweifel zu, hat hier keine Ladehemmungen. Dementsprechend war schon vor dem Sonntagmittag, 22.09.2013, abzusehen, dass die Volksinitiative „Ja zur Aufhebung der Wehrpflicht“ abgelehnt und die Armee, bzw. das, was von ihr noch übriggeblieben ist, gerettet würden.
 
Votum für das Milizsystem
Somit muss auch in Zukunft jeder Schweizer obligatorisch Soldat werden, wenn er physisch und psychisch dazu in der Lage ist; das volksverbundene Milizsystem bleibt uns erhalten. Die Opposition aus den schrittweise vorgehenden Armee-Abschaffern ist in den letzten Jahrzehnten nicht gewachsen – im Gegenteil (27 % sind es laut Abstimmung). Man darf sich darüber freuen. Denn die Bedrohungslage aus dem Ausland ist grösser denn je und wird es bleiben, auch wenn sie heute (im Falle der Schweiz bei der Bankenplünderung) vor allem auf finanzpolitischem Gebiet spürbar ist. So lange die USA die massgebende Weltmacht sind, ist kein globaler Frieden möglich. Sie sind z. B. bereit, um Erdöl Kriege zu führen und werden es wahrscheinlich tun, um an andere Güter wie Geld heranzukommen, wenn sich die bereits dramatische Finanzlage noch zuspitzen sollte und ein Staat bei den USA in Ungnade gefallen ist, weil er sich nicht mehr freiwillig unterwirft. Man mag dies für übertrieben halten, doch schreibe ich hier nur die Entwicklungen der letzten Jahre fort.
 
Die grösste Bedrohung der Arme kommt nicht mehr aus der abgehalfterten Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA), sondern aus dem Bundesratszimmer, wo dem traditionsverbundenen Verteidigungsminister Ueli Maurer zunehmend zu seinem Leidwesen Mittel entzogen werden, so dass es zu einer Armeeschrumpfung kommen muss, eine Armeezirrhose.
 
Handel neben der Autobahn
Die Liberalisierung der Öffnungszeiten von Tankstellenshops in den Autobahnraststätten, die in Zukunft ihre Verkäufe rund um die Uhr tätigen dürfen, wurde sinnvollerweise gutgeheissen. Es war ja ein blühender Blödsinn, das Waren- und Dienstleistungsangebot zu den nächtlichen Stunden auf die momentanen Bedürfnisse der Durchreisenden zu beschränken und das ohnehin vorhandene Personal untätig herumstehen zu lassen. Das beispielgebende Bild, das für die Diskussion herhalten musste, war dasjenige von der Cervelat-Wurst, die kalt verzehrt werden kann (sie schmeckt bei Kühlschranktemperatur ohnehin am besten); aber eine Bratwurst, die zuerst eine Prozedur der Erhitzung zu durchlaufen hat, musste im Kühlfach hinter einem Tuch abgedeckt werden, ebenso Pizze und Klopapier.
 
Die Einschränker des Rund-um-die-Uhr-Verkaufs befürchteten, dass durch ein Ja die gesamte Verkaufsfront ohne zeitliche Beschränkung geöffnet werden könnte, und das wollte man dem Personal nicht antun (lieber arbeitslos statt mit gut bezahlter Nachtarbeit beschäftigt). Doch das liegt auf einer anderen Ebene.
 
Das Seuchengesetz
Das geänderte Epidemiengesetz habe ich rein persönlich als undefinierbares Geschwür aus unklar angeordneten Buchstaben empfunden. Das Gesetz ist verschwommen formuliert, also alles andere denn ein grosser Wurf, eher eine diffuse (unscharf begrenzte) Gesundheitsstörung. Dennoch es haben es nur einige kleinere Kantone (Uri, Schwyz und die beiden Appenzell), in denen das hinterfragende Denken und die Gesundheitspflege mit natürlichen Mitteln noch virulent ist, verworfen.
 
Das revidierte Gesetz ermöglicht Zwangsimpfungen, wenn die Behörden finden, es sei ein Notstand ausgebrochen. Erstens hat das Bundesamt für Gesundheit schon hinreichend erkennen lassen, dass es innerhalb der pharmagesteuerten Welt der Weltgesundheitsorganisation WHO vasallenhaft funktioniert und kein nationales Selbstbewusstsein entwickelt. Wenn ein selbständiges Handeln wegen der globalisierten Seuchenausbreitung nicht möglich sein sollte, könnte man es ja abschaffen und gleich die WHO-Vorgaben übernehmen. Und zweitens erweckt die Möglichkeit zur Durchführung von Zwangsimpfungen das kalte Grausen. Zwangsimpfungen werden, wenn das so wie bisher weitergeht, vermutlich bei jeder Grippewelle erfolgen.
 
Kein Zweifel, das bestehende Epidemiengesetz der Schweiz von 1970 lässt gewisse Erscheinungen von Altersschwäche erkennen, hätte aber eine klarere Nachfolge verdient. Stein des Anstosses der aktualisierten Vorlage, insbesondere für Befürworter sanfter Heilmethoden, ist die offene Einstichstelle für ein Impfobligatorium. Die Impferei, die schon im Kleinkindesalter beginnt, ist bei der Qualität der Impfstoffe noch heute ein abenteuerliches Unterfangen. Die Impfschäden aber werden verschwiegen, vertuscht, heruntergespielt, und die meisten Medien sind überfordert, wenn es um eine hinreichend kritische Darstellung dieser iatrogenen Schäden geht.
 
Jedenfalls wurde mit der Annahme den Bundesinstanzen zu viel Macht zugeschanzt, wobei diese vorwiegend aus den schmuddeligen Formulierungen abgeleitet werden kann. Und das läuft alles unter dem Titel „Gesundheit der Bevölkerung schützen“ statt unter „Neue Bedrohungen“. Im Abstimmungsbüchlein heisst es dazu im Konjunktiv: „Sollte es (...) nötig werden, auf nationaler Ebene zu handeln, könnte neu auch der Bundesrat in Absprache mit den Kantonen Impfungen für bestimmte Personengruppen für obligatorisch erklären“. Im übernächsten Satz wird das Obligatorium gleich wieder vom Tisch gewischt: „Niemand darf ohne sein Zustimmung geimpft werden.“ Ist das ein mit Freiwilligkeit durchsetztes Obligatorium? Meine Logik ist bei solchen Widersprüchen überfordert.
 
Einige Resultate aus Kantonen und Gemeinden
Die Stadt Zürich sagt knapp Nein zu einem neuen, reinen Fussballstadion für 216 Mio. CH – ein FDP-Sieg.
 
Im Kanton Zürich hat keine einzige der 185 Gemeinden das Ausländerstimmrecht auf kommunaler Ebene angenommen. In Zürich wird die Initiative des Vereins Secondo Plus mit 61 % am wenigsten deutlich abgelehnt; die Kreise 4 und 5 befürworten die Initiative. SP, GLP, AL und die CSP hatten die Initiative befürwortet. SVP, FDP, BDP, CVP, EVP und EDU waren gegen mehr Mitbestimmung für Ausländer.
 
Die Tessiner sagten deutlich Ja zu einem Burka-Verbot, was Schrittmacherdienste für die übrigen Kantone leisten könnte. Probleme könnte es mit Touristinnen aus dem arabischen Raum ergeben. Eine nationale Initiative gegen ein Vermummungsverbot ist angekündigt.
 
Im Kanton Aargau können Patienten ihre Medikamente weiterhin ausschliesslich in einer der rund 100 Apotheken beziehen; das ärztliche Selbstdispensationsverbot bleibt. Das hat das Stimmvolk klar entschieden. Es lehnte eine Volksinitiative der Ärzte mit einem Nein-Anteil von 60 % ab, welche diese geltende Praxis ändern wollte (hin zu einer Medikamentenabgabe durch Ärzte). Die Aargauer verwarfen zudem eine Volksinitiative der Apotheker, die das Verbot der Medikamentenabgabe durch Ärzte in der Kantonsverfassung verankern wollte. Damit ist der Aargau eine nationale Ausnahmeerscheinung, weil in allen übrigen Kantonen die Selbstdispensation erlaubt ist.
 
In der Aargauer Kantonshauptstadt Aarau hat Jolanda Urech (SP) den FDP-Kandidaten Lukas Pfisterer überraschend auf den 2. Platz verwiesen. Die bürgerliche Mehrheit in der Exekutive aber bleibt unverändert bestehen.
 
Im Halbkanton Baselland wird die staatliche Pensionskasse mit öffentlichen Geldern ins Lot gebracht.
 
In den Kindergärten des Kantons Luzern soll weiterhin in Mundart und Hochdeutsch unterrichtet werden – und nicht ausschliesslich auf Schweizerdeutsch, wie es die SVP wollte.
 
In Grenchen SO wurde der polarisierende Stadtpräsident Boris Banga knapp abgewählt, welcher nun genug von der Politik hat; der FDP-Mann François Scheidegger ersetzt ihn.
 
Die Davoser GR befürworteten die Einführung einer Liegenschaftssteuer, die über 5 Mio. CHF pro Jahr eintragen soll.
 
Gemeinderat Biberstein: Gewählt sind: Peter Frei, unabhängig, 463 Stimmen; René Klemenz (neu), unabhängig, 456; Martin Hächler, SVP, 447; Markus Siegrist, BVB, 440; Rolf Meyer, unabhängig, 431. Als Gemeindeammann wurde mit 441 Stimmen Peter Frei und als Vizeammann mit 236 Stimmen Markus Siegrist, 236, gewählt. Es handelt sich also um eine politisch bürgerlich-unabhängige Behörde, die offensichtlich eine ausgezeichnete Verankerung im Volk geniesst.
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So wurde gestimmt und ausgezählt – ein immerwährender Versuch, von der Demokratie noch zu retten, was in dieser globalisierten, das heisst der Vereinheitlichung zustrebenden Welt, davon noch zu retten ist.
 
 
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