Textatelier
BLOG vom: 11.12.2016

Resozialisierung

Autor: Dawid Pasieczny, Schwalmtal/Deutschland

Wegsperren oder resozialisieren?
Funktioniert eine Resozialisierung der Gefangenen?

Mit dem Begriff Resozialisierung werden die Bemühungen, einen Straftäter zu bessern und ihn wieder in die Gesellschaft einzugliedern, bezeichnet.

Resozialisierung ist das Ziel des Strafvollzugs. So besagt der § 2 des Strafvollzugsgesetzes (StVollG), dass der Gefangene im Vollzug der Freiheitsstrafe fähig sein soll, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Die Aufgaben, die Gestaltung und die Behandlungsmaßnahmen im Strafvollzug sollen diesem Ziel dienen. Dies ist besonders hervorzuheben, weil in der Regel nach schweren Straftaten in der Bevölkerung die Forderung nach sicherer Verwahrung und harter Bestrafung gestellt wird. Soziale Eingliederung und damit die Verhinderung weiterer Straftaten ist das grundlegende Prinzip des Strafvollzuggesetzes. Resozialisierung geht von der Vorstellung aus, ein Straftäter habe sich durch seine Tat ausserhalb der Gesellschaft gestellt oder jedenfalls offenbart, dass er nicht im erforderlichen Masse in diese Gesellschaft eingebunden sei. Ziel des staatlichen Strafens habe es daher zu sein, den Täter wieder in die Gesellschaft einzugliedern.

Dabei ist zwischen dem Zweck der Strafverhängung und dem Ziel des Strafvollzuges zu unterscheiden. Im ersteren Fall gilt die Resozialisierung als ein möglicher Strafzweck neben anderen, im zweiten Fall wird die „Resozialisierung als Vollzugsziel“ von der herrschenden Meinung als alleiniges Ziel des Strafvollzuges angesehen. Der Begriff „Resozialisierung“ wird vielfach auch vom deutschen Bundesverfassungsgericht synonym mit dem der Re-Sozialisation gebraucht. Der letztere Begriff verweist stärker auf Defizite der Sozialisation, welche am ehesten therapeutisch bearbeitet werden könnte.

Resozialisierung bedeutet Wiedereingliederung in das soziale Gefüge der Gesellschaft. Sie bezieht sich insbesondere auf die Wiedereingliederung von Straftätern in das gesellschaftliche Leben außerhalb des Gefängnisses und ihre Befähigung zu einem Leben ohne Straftaten. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff mit der Erwartung verwendet, dass Straftäter ihr abweichendes Verhalten ändern und sich an die Ordnungs- und Wertvorstellungen (Normen) der Mehrheitsgesellschaft anpassen sollten.

Der Rechtsbegriff verweist auf die Konzepte der Integration und der Rehabilitation straffällig gewordener Personen. Resozialisierung setzt demnach abweichendes Verhalten voraus und die Gesellschaft reagiert im Fall des strafbaren abweichenden Verhaltens mit den Institutionen der Staatsanwaltschaft, der Gerichtsbarkeit, des Strafvollzugs, aber auch der Straffälligenhilfe und der Bewährungshilfe. Dies trifft allerdings nur auf einen kleineren Teil strafbarer Handlungen zu, weil nicht jede Straftat bekannt, verfolgt und vor Gericht verurteilt wird. Eine Resozialisierung ist in all den Fällen besonders schwierig, wo Straftäter sich durch die Art ihrer Tat (zum Beispiel Mord, Totschlag, Sexualdelikte) in den Augen der Bevölkerung selbst aus der Gesellschaft ausgegliedert haben und im Strafverfahren zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt wurden. Sozialarbeiter und Sozialpädagogen arbeiten in den sozialen Diensten der Justiz. Als Ansprechpartner für Strafgefangene vermitteln sie zum Beispiel Kontakte zur Außenwelt, bereiten die Entlassung vor und kooperieren mit Vereine der Straffälligenhilfe, welche die Strafentlassenen weiter beraten. Ihre Arbeit wird dadurch erleichtert, dass die Öffentlichkeit den Erfolg der Resozialisierung häufig nur daran festmacht, ob zukünftig Straftaten unterbleiben. Die andauernd hohe Rückfallquote von Straftätern führt zu kritischen Nachfragen über die Qualität dieser Bemühungen und zu vermehrten Forderungen nach einer Verbesserung der Haftbedingungen, insbesondere auch die therapeutischen Hilfen.

Auf den Strafvollzug bezogen ist die Realität anders als die Wirklichkeit. Es gibt viele unterschiedliche Realitäten, die weit entfernt sind von dem, was die Bürger, die Medien oder die Politiker wahrnehmen und glauben.

Keine Anstalt ist drogenfrei
Das Problem des Umgangs mit drogenabhängigen oder suchtgefährdeten Gefangenen bestimmt in jeder Anstalt den Alltag, sowohl in den offiziellen Behandlungsgruppen wie den Behandlungsprogrammen, als auch der Subkultur. Zwischen 15 und 20 Prozent der Gefängnisinsassen wurden in den letzten Jahren wegen eines Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt. Hinzu kommt eine Vielzahl von Straftätern, die wegen Beschaffungskriminalität einsitzen (zum Beispiel wegen Diebstahl, Raub und gewalttätigen Übergriffen). Mehr als 30 Prozent aller Gefangenen in deutschen Gefängnissen konsumieren harte Drogen, wie Heroin, Kokain und Crack. Wenn man den Konsum von Cannabis hinzurechnet, liegt der Wert noch viel höher. Sprunghaft angestiegen ist in letzter Zeit der Handel mit Subutex. Dieses künstlich hergestellte Opiat macht süchtig und muss nicht gespritzt werden, kleinste Mengen können in legal verordneten Medikamentenkapseln eingeschmuggelt und versteckt werden. Rund 80% der Insassen sind zudem Raucher.

Vor allem nach der Entlassung verschärft ausserdem starker Alkoholkonsum die Lage. Schon diese wenigen Daten zeigen, wie stark das Alltagsgeschehen in den Gefängnissen durch diese Faktoren zwangsläufig beeinträchtigt ist. Mit einer Vielzahl von Kontrollmassnahmen versuchen die Anstalten, den Handel und den Konsum von Drogen zu unterbinden, meist jedoch vergeblich. Es ist schlichtweg nicht möglich, die Transportwege in die Anstalten lückenlos zu kontrollieren. Beispielsweise gibt es in manchen Anstalten monatlich Tausende von Besuchern, die alle potentiellen Drogenkuriere sein könnten. Stichprobenkontrollen können bestenfalls zeitweise das Marktgeschehen beeinflussen, dies hat aber eher Auswirkungen auf die Höhe des Verkaufspreises im Gefängnis als auch eine nachhaltige Reduzierung des Angebotes. Die breite Verfügbarkeit von Drogen gefährdet permanent den Erfolg von Therapien. Hinzu kommt eine akute Infektionsgefahr: Da die Drogenkonsumenten untereinander Spritzen tauschen, besteht ständig das Risiko der Übertragung von Infektionskrankheiten wie HIV oder Hepatitis. Sehr viele Insassen deutscher Gefängnisse befinden sich derzeit in Substitutionsprogrammen, das heißt, sie erhalten Methadon als legale Ersatzdroge. Dies geschieht entweder in Fortführung einer bereits vor der Inhaftierung begonnenen Substitution oder zur Bekämpfung von Entzugserscheinungen (schleichende Entgiftung). Viele Anstaltsärzte lehnen Substitutionsprogramme allerdings grundsätzlich ab, weil sie dem Vollzugsziel, ein drogenfreies Leben zu führen, widersprechen.

Herrschaft der Subkultur
Subkulturen entstehen dort, wo dominierende Hauptkulturen zu einem geschlossenen System von Verhaltens- und Verfahrensnormen für eine bestimmte Gemeinschaft von Menschen geführt haben. Beispiele für solche Subkulturen sind religiöse und ethische Minderheiten, Jugendkulturen, Rockergruppen, Hacker, Angehörige der Drogenszene, Obdachlose und natürlich Gefangene. Die Normen, durch die Hauptkultur aufgestellt, haben nahezu zwangsläufig zur Folge, dass Teile der Gemeinschaft davon abweichend eigene und nur für sie geltende Regeln entwickeln. Dadurch entstehen Gegenwelten oder auch Parallelgesellschaften mit dem strukturell angelegten Konflikt, ob und inwieweit die Hauptkultur oder die Subkultur ihre Normen durchsetzt. Auch im Gefängnis entwickeln sich Gegenwelten und Parallelgesellschaften. Teilgruppen nutzen diese Gegenwelten, um ihre Interessen durchzusetzen. Bei den Gefangenen verschärft sich die Situation allerdings dadurch, dass mit ihrer Subkultur untrennbar Faktoren wie Gewalt, Drogenhandel, Erpressung und sexueller Missbrauch verbunden sind. In der Subkultur geht es vor allem um Herrschaft, Profit, das Durchsetzen von Eigeninteressen, die Zugehörigkeit zu ethnischen Gruppen und mit der organisierten Kriminalität untrennbar verbunden sind illegale Methoden der Unterdrückung und Gewalt.

Für den einzelnen Gefangenen bedeutet dies: Einerseits ist er gefordert, im Sinne des Resozialisierungskonzepts Beiträge für die Hauptkultur zu leisten, um möglichst schnell vorzeitig entlassen zu werden. Andererseits muss er eine Anpassungs- und Überlebensstrategie gegenüber der Subkultur entwickeln. In dieser gibt es klare Status- und Rollenzuweisungen: Es gibt Bosse, Gehilfen, Zuträger, Informanten, Kunden des Tauschhandels und Opfer. Die Herrschaft der Subkultur beginnt dort, wo die Kontrolle der Hauptkultur gering ist, in unübersichtlichen Räumen, Fluren, Werkhallen, Innenhöfen; in den Zeiträumen, in denen wenig oder kein Personal präsent ist (Aufschluss, Umschluss) und in den alltäglichen Abläufen, zum Beispiel immer, wenn Tauschhandel oder ungestörte Kommunikation möglich ist. Es gibt kein Gefängnis auf der Welt, in dem diese subkulturellen Herrschaftsmöglichkeiten dauerhaft unterbunden werden können.

Vollzugslockerungen
Es ist unstrittig, dass Massnahmen wie der offene Vollzug, Hafturlaub, Freigang oder Ausgang eine wesentliche Bedeutung für den Prozess der Resozialisierung und Wiedereingliederung haben. Der offene Vollzug wurde für dafür geeignete Personen eingeführt, von denen zu erwarten ist, dass sie den besonderen Anforderungen dieser Haftform genügen. Es darf nicht zu befürchten sein, dass sie sich dem Vollzug entziehen oder die Möglichkeiten des offenen Vollzuges für Straftaten missbrauchen. Die Vorteile des offenen Vollzugs liegen auf der Hand. Die Gefangenen können sich auf dem Anstaltsgelände frei bewegen, sie arbeiten tagsüber überwiegend ausserhalb der Anstalt, verbringen Teile ihrer Freizeit draussen in ihrem gewohnten sozialen Umfeld, stehen nicht mehr unter ständiger und unmittelbarer Aufsicht der Beamten. Negative Einflüsse der Subkultur können reduziert, Haftschäden systematisch vermieden werden. Zudem sind die Kosten für den offenen Vollzug weitaus geringer als für den geschlossenen.

Drehtürvollzug
In den Medien und in der deutschen Öffentlichkeit herrschen völlig falsche Vorstellungen darüber, wer eigentlich in den Gefängnissen einsitzt, für welche Delikte und für wie lange. Die so genannten Langstrafer, die Freiheitsstrafen von über 5 Jahren verbüssen, die Mörder und Sexualverbrecher sind in der absoluten Minderheit. Es dominieren die kürzeren und mittleren Freiheitsstrafen und die Straftaten leichter und mittlerer Deliktschwere. 96% aller Gefangenen verbüssen ihre Freiheitsstrafen nicht bis zum Ende ihres Lebens hinter Mauern, sondern werden vorher zumeist mehrfach und immer wieder neu entlassen.
Erst nach der Entlassung zeigen sich Erfolge oder Misserfolge der Angebote und Aktivitäten, die der Vollzug entfalten konnte.

Ein Resozialisierungskonzept, das sich auf die Wirksamkeit der sozialen Integration (künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen, so die Formulierung in §2 des Bundes-Strafvollzugsgesetzes konzentriert), muss also die Zeit nach der Entlassung mindestens gleichwertig berücksichtigen. Ein differenzierter Vollzugsplan allein reicht nicht aus, die Phase der sozialen Integration muss mindestens mit gleichem Gewicht geplant werden und rechtlich, finanziell, organisatorisch und personell abgesichert sein. Davon ist Deutschland noch sehr weit entfernt.

Rückfall
Entlassene Strafgefangene werden überwiegend erneut straffällig, fast die Hälfte kehrt wieder in den Strafvollzug zurück. Bei zu Bewährungsstrafen Verurteilten beziehungsweise vorzeitig auf Bewährung Entlassenen liegen die Rückfallquoten im Vergleich zu vollzogenen Freiheitsstrafen deutlich niedriger. Besonders niedrige Rückfallquoten haben Menschen, die wegen Tötungsdelikten verurteilt wurden. Von denen, die wegen Raubdelikten und schweren Formen des Diebstahls im Gefängnis sassen, wurden dagegen mehr als die Hälfte rückfällig.

Eine Insel in Norwegen
Die Insel Bastøy liegt in idyllischer, malerischer Lage südlich von Oslo, knapp 75 km von der norwegischen Küste entfernt. Man kann Bastøy als Gefängnisinsel bezeichnen, doch dieser Name führt in die Irre. Auf Bastøy gibt es keine Mauern, keinen Stacheldraht und keine Vollzugsbeamten mit klappernden Schlüsselbunden.

Auf der Insel sind etwa 100 Straftäter untergebracht. Sie leben in rot gestrichenen Bungalows mit Blick ins Grüne, fast wie im Urlaub in Wohngemeinschaften aus Mördern, Totschlägern, Erpressern und Drogendealern. Straftäter, die bereits nach Bastøy dürfen, haben einen Grossteil ihrer Strafe im geschlossenen Vollzug abgesessen und ihnen ist auch schon der offene Vollzug gewährt worden. Sie bauen Gemüse im Garten an, führen handwerkliche Tätigkeiten aus und bewegen sich ansonsten frei auf der Insel. Sogar einem Mörder, der sein Opfer mit einer Kettensäge zerteilt hatte, wurde es gestattet, mit einer Kettensäge Bäume zu fällen. Die Bewohner von Bastøy dürfen bloss eines nicht: die Insel verlassen. Bisher gab es nur einen Fluchtversuch, ein Häftling wollte mit einem kleinen Boot entkommen. Nach ein paar Kilometern kenterte das Boot jedoch, er trieb hilflos in der See und konnte gerade noch gerettet werden.
Was sich anhört wie eine Mischung aus Science Fiction und naiver, utopischer Idylle, ist in Norwegen bisher ziemlich erfolgreich. Auf der Insel können die Gefangenen viel besser als im Gefängnis lernen, ihr eigenes Leben zu organisieren und sich eigenverantwortlich zu bewegen. Ihnen wird das Positive eines gesetzestreuen Verhaltens vor Augen geführt. Ziel ist es, den Straftäter auf bestärkende und wertschätzende Weise an das Leben in der Gesellschaft heranzuführen.

Freilich steht im Hintergrund immer die Drohung, bei Regelverstössen wieder zurück in den geschlossenen Vollzug verlegt zu werden. Die Rückfallquote für Straftäter, die in Bastøy gewesen sind, liegt bei sensationellen 16 Prozent. Zudem ist die Lösung für den Staat sehr kostengünstig: Die Gefangenen werden nur von durchschnittlich 4 Beamten bewacht. Aufwändige Sicherungssysteme, Schliessanlagen, installierte Kameras, Stacheldraht und dicke Betonmauern, all das kann man sich auf Bastøy sparen, ohne Abstriche in der Sicherheit zu machen.

Arne Nielsen, Direktor von Bastøy, sagt: "Warum bestrafen, wenn man den Menschen auch Menschlichkeit nahe bringen kann?"

Fazit
Schuld wird in unserer Gesellschaft ungerecht und unvernünftig verteilt. Diese Verteilung erfolgt systematisch und wird zementiert durch die sozialen Kräfte aus Moral, Religion und Recht. Drumherum kommen noch hohe Mauern, Stacheldraht und bewaffnete Wächter, und fertig ist es: Das Gefängnis.

Selbst wenn man einmal den instinktiven Gedanken, Straftäter seien an der Strafhaft selbst Schuld und hätten diese verdient, für einen Moment beiseite schiebt und versucht, sich vorzustellen, wie es wäre, ein Jahr, zehn Jahre oder dreissig Jahre eingesperrt zu sein, kann man nicht nachempfinden, wie das Leben im Gefängnis tatsächlich ist. Und was es mit den Menschen macht. Ausserdem: Das Gefängnis hält nicht, was es verspricht.

Mehr noch, es ist dazu gar nicht in der Lage, da es von falschen Annahmen über die Ursachen schädigenden Verhaltens von Individuen und über die Möglichkeiten, dieses zu beeinflussen oder zu verhindern, ausgeht. Für eine Fortentwicklung unseres Strafrechts und unseres gesellschaftlichen Umgangs mit schädigendem Verhalten von Individuen ist es notwendig, sich die grösstmögliche Mühe zu geben, beide Seiten zu verstehen. Der Wunsch nach Vergeltung ist menschlich, und so werden auch psychologische Mechanismen wie Angst, Lust und Aggressionen in unserer Definition von Schuld mit wirksam.

Die Straftaten, die manche begangen haben, sind furchtbar, und das Leid der Betroffenen oft unermesslich und nicht heilbar. Der Impuls, den Verursacher möglichst hart zu bestrafen, ist menschlich und nachvollziehbar. Es hilft aber in aller Regel den Opfern nichts, verhindert keine künftigen Straftaten und fügt in vielen Fällen den Tätern sinnlosen Schaden zu. Letztlich haben wir alle darunter zu leiden. Denn die Haft drängt die Gefangenen häufig noch weiter an den Rand der Gesellschaft, von dem die meisten von ihnen kommen, macht sie somit noch gefährlicher. Abschreckung durch Strafe ergibt bis zu einem gewissen Grad Sinn. Vergeltung um der Vergeltung Willen macht keinen Sinn, schon gar nicht durch einen für den Betroffenen und die Gesellschaft nachhaltig schädlichen Freiheitsentzug. Zur Abschreckung und für eine grösstmögliche Wiedergutmachung gäbe es sinnvollere Strafen, insbesondere durch einen deutlichen Ausbau von Geldstrafen und gemeinnütziger Arbeit. Ein langfristiger Freiheitsentzug macht nur zur Sicherung der sehr wenigen noch gefährlicheren Straftäter Sinn. Aber auch dieser Freiheitsentzug sollte unter menschenwürdigen Bedingungen erfolgen. Im Gefängnis gibt es sympathische und unsympathische Menschen, gute und schlechte Charaktere, mitfühlende Menschen und reine Egozentriker, wobei nicht die Gitter die jeweilige Trennlinie bilden.

Es wird ja seit jeher, und mit stetig zunehmender Tendenz, versucht, dem Gefangenen sozusagen "in die Seele" zu sehen, ihre Psyche und ihre Persönlichkeit zu beschreiben und zu kategorisieren. Da werden dann Persönlichkeitsstörungen, psychische Krankheiten und Neurosen diagnostiziert oder fehlende Empathie und dissoziale Einstellungen festgestellt. Irgendetwas findet man schon bei jedem, und letztlich findet man denn auch, zumindest scheinbar, eine Bestätigung oder einen Grund dafür, warum jemand im Gefängnis ist. Das Problem an dieser Schlussfolgerung ist allerdings, dass gar nicht sicher gesagt werden kann, ob das, was man in der Psyche und der Persönlichkeit von Straftätern zu finden glaubt, sie wirklich von den Nicht-Straftätern unterscheidet. So wollen es doch viele glauben, dass man es den meisten Straftätern, wären sie nicht im Gefängnis, nicht ansehen oder anmerken würde, dass sie Straftäter sind.

An solchen Beispielen und Fakten lässt sich zeigen, wie sehr der Strafvollzug unserer Zeit hinterherhinkt.

"Wenn Sie eine bestimmte Gruppe von Menschen so weit aus der sozialen Interessengemeinschaft herausfallen lassen, dass sie nicht mehr dazu beitragen können, dann entfremden Sie sie von den sozialen Gewohnheiten und Institutionen, von denen sie doch eigentlich ein Teil sind; und mit hoher Wahrscheinlichkeit werden sie dann eine feindliche Einstellung entwickeln, die für diese Institutionen zu einer echten Bedrohung werden kann. (Peter Singer, Philosoph, Utilitarist)

 


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